moingiro! – Das Konto mit Stimme.

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30.000 Euro für 30 tolle Projekte

#GemeinsamAllemGewachsen

Teilnahmebedingungen

Folgende Teilnahmebedingungen gelten für die Aktion "30.000 EUR für 30 tolle Projekte in der Region!" der Sparkasse Holstein:

  • Bewerben können sich alle als gemeinnützig oder mildtätig anerkannten (gem. §§ 51-53 AO) Vereine, Verbände, Einrichtungen oder andere Organisationen aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Holstein (Kreis Ostholstein, Kreis Stormarn, Stadt Norderstedt und dem Nordosten Hamburgs) und gemeinnützig oder mildtätig anerkannte Vereine, Verbände, Einrichtungen oder andere Organisationen aus angrenzenden Gemeinden, bei denen eine Geschäftsbeziehung zur Sparkasse Holstein besteht. Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft (z.B. Kindergärten, Schulen, Feuerwehren) benötigen einen Förderverein.
  • Privat- und Einzelpersonen, kommerzielle Vorhaben und Maßnahmen, politische Institutionen, Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Die Zweckverwirklichung der Maßnahme muss im Geschäftsgebiet der Sparkasse Holstein (Kreis Ostholstein, Kreis Stormarn, Stadt Norderstedt und dem Nordosten Hamburgs) oder angrenzenden Gemeinden erfolgen.
  • Die Bewerbung muss mit Hilfe des hinterlegten Bewerbungsformulars online bei der Sparkasse Holstein eingereicht werden.
  • Jeder Verein/jede Einrichtung kann sich nur mit einem Projekt bewerben.
  • Eine finanzielle Unterstützung wird für die Anschaffung eines oder mehrerer Gegenstände (investive Maßnahme) im Jahr 2024 gewährt. Dies gilt sowohl für die 30 Gewinne, als auch für die Kreativpreise.
  • Nicht möglich ist eine Förderung für allgemein laufende Kosten (z.B. Miet-, Reise-, Bau-, Honorar- und Seminar- sowie Instandhaltungskosten) sowie für Sport-/ Mannschaftsbekleidung.
  • Die Vereine können sich bis zum 31. Januar 2024 für die Aktion bewerben. Nach Prüfung aller Unterlagen werden die Bewerber von der Sparkasse Holstein für die Teilnahme freigeschaltet.
  • Die Zulassung der Bewerbung liegt im sachlichen Ermessen der Sparkasse Holstein.
  • Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht nicht, die Ablehnung einer Bewerbung muss nicht begründet werden.
  • Die Gewinnermittlung erfolgt durch ein dreistufiges Verfahren.
    1. Die ersten zehn Gewinner werden durch ein öffentliches Online-Voting ermittelt.
      Die Stimmabgabe ist pro Person (Telefonnummer) nur einmal am Tag möglich. Es gibt eine technische Sperre, die ein mehrmaliges Abstimmen am Tag verhindert. Das Umgehen der technischen Sperre wird als Manipulationsversuch bewertet. Die Sparkasse Holstein behält sich das Recht vor, manipulativ abgegebene Stimmen zu korrigieren.
       
    2. Die zweiten zehn Gewinner werden durch die moingiro!-Kontoinhaber der Sparkasse Holstein ermittelt. Jeder moingiro!-Kontoinhaber bekommt in Abhängigkeit von seinem Kontomodell folgende Stimmanzahl:

      Jungs und Deerns: 5 Stimmen
      Leichte Brise: 3 Stimmen
      Frischer Wind: 4 Stimmen
      Rückenwind Deluxe: 5 Stimmen
      Alle weiteren Kontomodelle: keine Stimme

      Die Stimmabgabe ist über das moingiro!-Portal nach vorherigem Einloggen möglich. Die Stimmen können für ein Projekt vergeben oder auf mehrere Projekte verteilt werden.

    3. Die dritten zehn Gewinner werden durch eine Jury ermittelt. Die Entscheidung der Jury erfolgt nach Bewertung der Projekte und ist verbindlich.

 

  • Die Projekte, die in einer Stufe gewonnen haben, scheiden für die nächsten Stufen aus. Die Votings sind unabhängig voneinander. Vor dem moingiro!-Voting werden alle Stimmen auf null zurückgesetzt.
  • Die Nominierungen der Kreativpreise erfolgen durch eine Jury, die Auswahl der Jury ist verbindlich. Jede Bewerbung darf durch ein Foto/eine Fotomontage oder ein Video mit einer Maximallänge von drei Minuten ergänzt werden.
  • Die Sparkasse Holstein behält sich zudem das Recht vor, bei angenommenen Unregelmäßigkeiten in betrügerischer Absicht Teilnehmer von der Aktion ohne vorherige Ankündigung auszuschließen.
  • Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt.
  • Die Erstellung und Veröffentlichung der Bewerbung erfolgen in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Teilnehmer. Sie tragen Sorge dafür, dass die Unterlagen die Bestimmungen dieser Aktion erfüllen.
  • Die Aktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen am ehesten entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Hinweise auf Foto- und Videobeiträge

  • Die eingereichten Foto- und Videobeiträge müssen frei von politischer oder religiöser Werbung sein, dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder die Persönlichkeitsrechte Dritter beschränken.

  • Der Einreichende bestätigt, dass er der alleinige und ausschließliche Eigentümer und Rechteinhaber an den eingereichten Foto- und Videobeiträgen ist.

  • Dem Einreichenden liegt das Einverständnis der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung des Fotos bzw. Videos, bei Minderjährigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, vor.

  • Der Rechteinhaber ist mit der Veröffentlichung des Fotos bzw. Videos im Internet (inkl. der Social-Media-Kanäle der Sparkasse Holstein) sowie ggfs. in der Presse einverstanden.

  • Die Sparkasse Holstein darf die eingereichten Fotos und Videos für Veröffentlichungen nutzen, die im Zusammenhang mit dieser Aktion stehen.

  • Foto- und Videobeiträge können ausschließlich online eingereicht werden.

  • Die Sparkasse Holstein behält sich vor, eingereichte Bilder oder Videos ohne vorherige Ankündigung zu löschen, sofern diese nicht den genannten Richtlinien entsprechen.